Hier bieten wir ihnen nebenstehend die Möglichkeit, durch den Download eines Aufnahmeantrages den Prozess der Mitgliedschaft im Porsche Club Roland zu Bremen sehr einfach zu gestalten.
Laden Sie einfach einen Aufnahmeantrag herunter, füllen ihn vollständig aus und senden den komplett ausgefüllten Antrag an:
Porsche Club Roland zu Bremen e.V.
Gartenkamp 1
27321 Thedinghausen
Tel: 04233 539
Mobil: 0172 4328820
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Auszug aus der Satzung des Clubs :
Diese Fassung vom 8. April 2005 wurde am 30.12.2005 unter VR 2895 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen.
Geändert am 4. Februar 2011
§ 3 Mitgliedschaft
1.Die Mitgliedschaft als aktives oder passives Mitglied kann von Personen beiderlei Geschlechts nach den Bestimmungen des nachfolgenden § 4 erworben werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aktives Mitglied kann nur eine Person werden die Eigentümer eines Porsche Fahrzeuges ist oder der ein Porsche Fahrzeug permanent zur Verfügung steht (Firmenfahrzeug). Für diese Person gelten nach Aufnahme in den Club die Rechte und Pflichten nach den Bestimmungen des nachfolgenden § 6.
2. Passive Mitglieder (Personen oder Firmen, die den Club ideell oder finanziell unterstützen möchten) sowie externe Ehrenmitglieder mit und ohne Porsche Fahrzeuge können auf Antrag des Vorstandes und nach Wahl durch die Mitgliederversammlung ebenfalls in den Club aufgenommen werden. Passive Mitglieder zahlen den jährlichen Mitgliedsbeitrag. Externe Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit. Mitglieder im Sinne dieses Absatzes 2 haben kein Stimmrecht.
§ 4 Aufnahme
1.Der Antrag auf Aufnahme in den Club ist schriftlich beim Vorstand zu stellen.
2.Über Annahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand einstimmig. Für den Fall dass der Vorstand nicht einer Meinung ist, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Die Aufnahme kann vom Vorstand und von der Mitgliederversammlung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
3.Eine an einer Mitgliedschaft interessierte Person muss an mindestens drei (3) Veranstaltungen des Clubs teilgenommen haben um eine Mitgliedschaft beantragen zu können.
4.Die Aufnahme in den Club erfolgt nach Annahme des Antrages durch den Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung und Zahlung der Beiträge durch das zukünftige Mitglied (§ 5).
§ 7 Austritt
1.Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, den freiwilligen Austritt oder den Ausschluss aus dem Club.
2.Der freiwillige Austritt ist durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und nur dann wirksam, wenn sie bis zum 30. September beim Vorstand eingeht.
3.Sämtliche gegenseitige Ansprüche des Clubs und des Mitgliedes, insbesondere Beitragsansprüche des Clubs, müssen bis zum Tage des Austritts erfüllt sein.
Aufnahmeanträge jeweils als PDF oder WORD Dokument :